Seminar- und Lehrgangsbedingungen der
Stiftung Handelsakademie

Anmeldung

Eine schriftliche Anmeldung sollte bis spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn in schriftlicher Form erfolgen.

Seminare/Lehrgänge sind in ihrer Teilnehmerzahl begrenzt. Die konkrete Teilnehmeranzahl variiert. Sind die Seminare belegt, so können weitere Teilnehmer nur in eine Warteliste aufgenommen werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Rücktritt

Ein Rücktritt ist bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn gebührenfrei möglich. Bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn ist eine Gebühr von 50 % der Seminar-/Lehrgangsgebühr zu zahlen. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären (Fax ist ausreichend).

Wird der Rücktritt später als zwei Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn erklärt, ist die volle Seminar-/Lehrgangsgebühr zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer benannt. Der Anspruch auf Seminar-/Lehrgangsunterlagen entfällt.

Im Falle eines Ausfalles des Seminares/Lehrganges aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt (z. B. Krankheit des/der Referenten/-in) wird die Seminar-/Lehrgangsgebühr zurückerstattet. Sonstige Kosten, wie Dienstausfall- und Reisekosten werden nicht erstattet. Der Wechsel des/der Referenten/-in sowie Änderungen im Seminar-Lehrgangsablauf oder eine mit den Teilnehmern abgesprochene Änderung der Seminar-/Lehrgangsinhalte berechtigen den Seminarteilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühren, sofern der inhaltliche Rahmen des Seminars/Lehrgangs nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Gebühren

Die Seminar-/Lehrgangsgebühren sind sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Seminar-/Lehrgangsgebühr beinhaltet neben der Teilnahmegebühr auch die Kosten für Arbeitsunterlagen, MIttagessen und Seminargetränke.

Ermäßigungen sind unter folgenden Bedingungen möglich:

  • bei Anmeldung mindestens 6 Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn 13,00 EUR pro Anmeldung
  • 10 % für Teilnehmer, die einem Handelsverband angehören oder
  • 10 % ab dem 3. Teilnehmer eines Unternehmes oder
  • 10 % für Teilnehmer, die Existenzgründer sind und an einer Existenzgründerberatung der Handelsakademie (schriftlicher Nachweis erforderlich) teilgenommen haben.

Die Ermäßigungen werden nicht kumulativ gewährt.

Haftung

Die Haftung der Handelsakademie ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Fremdleistungen ist die Haftung auf sorgsame Auswahl beschränkt. Die Handelsakademie haftet nicht bei Unfällen, für Sach- und Körperschäden sowie für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Daten

Die Daten der Teilnehmer werden aus organisatorischen Gründen, wie z. B. Einladungen zu Folgeseminaren/-lehrgängen, gespeichert.

Sonstiges

Bei der Reservierung von Hotelzimmern - insbesondere bei der Vereinbarung von Sonderkontingenten - ist die Handelsakademie behilflich. Die Abrechnung mit dem Hotel erfolgt direkt zwischen Hotel und Seminarteilnehmer.

Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist Marburg/Lahn.

 

Stand: Januar 2005